Wir haben Antworten auf Ihre Fragen zum Telemonitoring bei Herzinsuffizienz

Seit Beginn 2022 ist Telemonitoring bei Herzinsuffizienz (TmHi) auch in der Regelversorgung möglich. Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, dass diese Betreuungsmethode rasch flächendeckend ausgerollt wird. Wir möchten Ärzten und Patienten an dieser Stelle die wichtigsten Fragen beantworten und über TmHi aufklären. Gerne stehen wir Ihnen auch in einem persönlichen Gespräch zur Beantwortung Ihrer Fragen bereit. Vereinbaren Sie einfach einen Gesprächstermin oder Demotermin über unser Kontaktformular.

Was passiert nach Gründung des TMZ in meiner Praxis?

FAQ – Gründung TMZ

Allgemeine Fragen zum Telemonitoring Herzinsuffizienz (TmHi)

Telemonitoring bei Herzinsuffizienz ist ein datengestütztes, zeitnahes Management, das in Zusammenarbeit zwischen primär behandelndem Arzt (PBA) und einem ärztlichen telemedizinischen Zentrum (TMZ) erfolgt. Der primär behandelnde Arzt stellt die Indikation für das Telemonitoring und erhält Informationen vom TMZ über eine etwaige Verschlechterung des Gesundheitszustandes. Das TMZ füllt die Aufmerksamkeitslücke zwischen den Arztbesuchen.

Schon bisher haben einzelne Krankenkassen das Telemonitoring im Rahmen von Selektivverträgen finanziert. Aufgrund der hervorragenden klinischen Ergebnisse gehört das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz seit 1.1.2022 zum ambulanten Leistungsangebot aller Krankenkassen. Wenn Patienten die Indikationsvoraussetzungen erfüllen, können sie am Telemonitoring teilnehmen. Die Indikationsvoraussetzungen sind im dritten Abschnitt beschrieben.

Die weltweit größte Studie mit 12.130 Patienten belegt Wirksamkeit von Telemonitoring bei Herzinsuffizienz. Hierin wird eindeutig belegt, dass Telemedizin Überleben verbessert und Krankenhausaufenthalte senkt. Das kombinierte Telemonitoring und Telecoaching Programm mecor reduzierte die Sterblichkeit nach einem Jahr um 47% (von 11,0% auf 5,8%; p<0,001)

Details und Hintergründe zur Studie können Sie in unserem Newsbeitrag nachlesen: Weltweit größte Telemonitoring-Studie bei Herzinsuffizienz oder in unserem Film zur Studie ansehen.

Patienten können unter den TMZ mit KV-Genehmigung zu Lasten der GKV frei wählen. Die Kostenübernahme erfolgt für alle Patienten, die die Indikationsvoraussetzungen erfüllen. Die Indikationsvoraussetzungen sind in der folgenden Antwort beschrieben.

Vor Beginn des Telemonitorings müssen folgende Bedingungen kumulativ erfüllt sein:

  • Es liegt eine Herzinsuffizienz nach NYHA II oder III vor
  • Die LV-Ejektionsfraktion ist derzeit oder war früher unter 40 %.
  • Der Patient ist im zurückliegenden Jahr wegen einer kardialen Dekompensation stationär behandelt worden oder ist Träger eines implantierten kardialen Aggregates (ICD, CRT-P oder CRT-D)
  • Die Herzinsuffizienz wird leitliniengerecht behandelt.
  • Es sind keine Faktoren erkennbar, die die Gewährleistung einer Übertragung der Monitoringdaten verhindern oder gefährden, oder die das Selbstmanagement des Patienten behindern würden.

Ja, das Telemonitoring darf erbracht und abgerechnet werden, wenn vor Beginn des Telemonitorings kumulativ die im vorherigen Punkt genannten Indikationsvoraussetzungen erfüllt sind.

Dies ergibt sich aus § 2 Abs. 1 der Methodenrichtlinie und ist deckungsgleich mit der Formulierung in § 1 Abs. 4 QSV. Die Formulierung wurde wohl deshalb bewusst so gewählt, weil die Erkrankung in der Regel – auch durch das Telemonitoring – nicht heilbar ist und Schwankungen der Messwerte im Krankheitsverlauf vorkommen.

Nein, dadurch entfällt die Indikationsvoraussetzung nicht.

Gemäß § 2 Abs. 4 der Methodenrichtlinie prüfen der PBA und der Patient, ob die Voraussetzungen für eine Weiterführung des Telemonitorings noch gegeben sind. Das TMZ ist in diese Prüfung miteinzubeziehen. Dies ist mit der Formulierung in § 4 Abs. 4 QSV deckungsgleich. Das heißt eben gerade nicht, dass das Telemonitoring abgebrochen werden muss; vielmehr wird im Rahmen einer ganzheitlichen Betrachtung gemeinsam geprüft, ob mittlerweile eine Risikominimierung eingetreten ist, die eine Fortführung des Telemonitorings entbehrlich macht. Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 der Methodenrichtlinie sollen in die Prüfung auch das Fortbestehen der Indikation gemäß § 1 Abs. 4 QSV miteinbezogen werden; sie sind also nicht das einzige Kriterium, sondern Bestandteil der Gesamtprüfung.

Primär behandelnde Arzt (PBA)

  • Hausarzt stellt Indikation, ist für Behandlung verantwortlich
  • Ausstellung der Überweisung zum TMZ
  • Bestätigt Eingang Warnmeldungen vom TMZ und informiert TMZ über veranlasste Maßnahmen
  • Prüft Weiterführung nach 3 und 12 Monaten, dann jährlich

 

Telemedizinisches Zentrum (TMZ)

  • Prüft Voraussetzung zu Beginn des Telemonitoring
  • Führt das Telemonitoring durch (inkl. Einrichtung und Betrieb der technischen Ausstattung)
  • Anleitung des Patienten
  • Sichtung von Warnmeldungen (1 Werktag Mo – Fr)
  • Benachrichtigung PBA
  • Dokumentation

Ja, auch bei Implantatträgern kann das Telemonitoring mit externen Geräten durchgeführt werden. Weder die Methodenrichtinie noch die QSV enthält Vorgaben, dass eine bestimmte Methode vorrangig zu verwenden ist. Die GOP 13586 und 13587, die sich auf das Telemonitoring mittels externer Messgeräte beziehen, schließen die Abrechenbarkeit für Implantatträger nicht aus.

Allgemeine Fragen zum hedy Telemonitoring-Programm

hedy Telemonitoring ist ein Produkt der Health Care Systems GmbH (HCSG), bestehend aus dem hedy Telemonitoring System (Geräteset für die Durchführung des Telemonitorings von Patienten mit Herzinsuffizienz in der häuslichen Umgebung) und dem TMZ-Portal (System zur sicheren Übermittlung, Speicherung und Sichtung von Patientendaten für den Kardiologen).

Als TMZ-Arzt können Sie Aufgaben des Telemonitorings an die Tele-Nurses der HCSG delegieren. Die Tele-Nurses der HCSG sind Gesundheits- und Krankenpfleger mit spezieller Ausbildung im Telemonitoring von Menschen mit chronischer Herzinsuffizienz.

Das hedy Telemonitoring System ist ein Geräteset, das von den Patienten verwendet wird. Es ist ein Medizinproduktesystem und besteht aus allen Geräten, die für die Durchführung des Telemonitorings erforderlich sind: Externe Messgeräte zur Erfassung des Körpergewichts, der elektrischen Herzaktion und des Blutdrucks sowie Geräte zur Übermittlung der vom Patienten selbst erhobenen Informationen zur subjektiven Einschätzung seines allgemeinen Gesundheitszustands. Die Geräte werden von uns patientenindividuell provisioniert. HCSG übernimmt die Zustellung der Geräte, die Anleitung der Patienten und den technischen Service.

Das hedy TMZ-Portal ist die Schnittstelle zwischen den Geräten des Patienten und dem TMZ. Es dient dazu, die Telemonitoringdaten sicher zu übermitteln, zu speichern, zu archivieren und für den Kardiologen zur Ansicht und Suche bereit zu halten.

Sie müssen keinerlei Software installieren, es genügt ein Webbrowser. Mit dem TMZ-Portal werden die telefonischen Interaktionen mit dem Patienten dokumentiert, die Daten archiviert und die notwendigen Berichte erstellt.

Das Portal besticht durch eine sehr übersichtliche und besonders einfach zu bedienende Oberfläche mit allen Möglichkeiten des Zugriffs auf die Telemonitoringdaten.

Die Software läuft in einem zertifizierten Hochsicherheitsrechenzentrum und um die Wartung kümmern sich Systemtechniker. 

Die Tele-Nurses der HCSG sind Gesundheits- und Krankenpfleger mit spezieller Ausbildung im Telemonitoring von Menschen mit chronischer Herzinsuffizienz.

  • Gewicht (Waage)
  • Befragung zum Gesundheitszustand (Tablet)
  • Blutdruck (Blutdruckmessgerät)
  • Messung der elektrischen Herzaktion (EKG)

 

Diese Daten werden täglich beim Patienten erfasst und an das TMZ übertragen, um bei Abweichungen frühzeitig reagieren zu können.

Die Patienten bekommen die Geräte frei Haus geliefert.

Ja, das Blutdruckmessgerät und das EKG Gerät haben eine medizinische Zweckbestimmung und tragen eine gültige CE Kennzeichnung gemäß EU Richtlinie 93/42 EWG (MDD). Das hedy Telemonitoring System ist ein Medizinproduktesystem gemäß Art. 22 der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR). Es dient der Unterstützung von ärztlichen telemedizinischen Zentren (TMZ) bei der Durchführung des Telemonitorings bei Herzinsuffizienz gemäß Anlage I Nr. 37 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung (EUDAMED, Basic UDI-DI code: 426065832HedyTMW4).

Ja. Das hedy TMZ Portal stellt Ihnen die Daten sowohl von externen Sensoren als auch von Implantaten übersichtlich zur Verfügung. Die Technik der HCSG deckt das Telemonitoring mit externen Sensroen ab. Unser Kooperationspartner implicity betreibt KI-basiertes Telemonitoring mit Implantaten.

Das hedy TMZ-Portal besticht durch eine sehr übersichtliche und besonders einfach zu bedienende Oberfläche mit allen Möglichkeiten des Zugriffs auf die Telemonitoringdaten.

Die Datenverarbeitung erfolgt in einem Hochsicherheitsrechenzentrum in Deutschland. Um die Wartung kümmern sich die qualifizierten Systemtechniker der HCSG. Unsere Organisation ist zertifiziert für die Entwicklung und den Betrieb von telemedizinischen Programmen.

Dass Telemonitoring bei Herzinsuffizienz (TmHi) eine wirksame Betreuungsmethode ist, ist in diversen Studien vor GBA-Beschluss sowie in der mit 12.000 Patienten weltweit größten Studie zu TmHi belegt worden. Details und Hintergründe zur Studie können Sie in unserem Newsbeitrag nachlesen: Weltweit größte Telemonitoring-Studie bei Herzinsuffizienz oder in unserem Film zur Studie ansehen.

Zudem haben sich zahlreiche Anwender positiv zum Einsatz von hedy Telemonitoring geäußert. Sie finden die hedy Referenzen auf unserer Startseite.

Schon bisher haben einzelne Krankenkassen das Telemonitoring im Rahmen von Selektivverträgen finanziert. So gilt das mecor-Programm der HCSG (durchgeführt für die KNAPPSCHAFT) als besonders erfolgreiches Programm.

Das Team der HCSG verfügt über 16 Jahre Erfahrung im Telemonitoring. In dieser Zeit haben wir über 70.000 Patienten mit fortgeschrittener Herzinsuffizienz betreut. Speziell für die neuen, kardiologisch geführten TMZ haben wir hedy Telemonitoring entwickelt. Führende kardiologische Zentren in ganz Deutschland nutzen bereits hedy Telemonitoring.

 

Die Health Care Systems GmbH (HCSG) ist ein Unternehmen mit Sitz in Pullach bei München. Die Gründer und Gesellschafter der Health Care Systems GmbH sind Ärzte und Unternehmer, die sich seit Jahrzehnten für Innovation und Qualität bei der Versorgung von chronisch kranken Menschen einsetzen. Das Team der HCSG hat über 15 Jahre Erfahrung im Telemonitoring von Patienten mit Herzinsuffizienz. HCSG beschäftigt über 60 Mitarbeiter an drei Standorten, davon über 30 erfahrene Tele-Nurses (Gesundheits- und Krankenpfleger mit Zusatzausbildung im Telemonitoring und Telecoaching).

Häufige Fragen von primär behandelnden Ärzten (PBA)

  • TmHi ist wenig Mehrbelastung für den Hausarzt
  • TmHi füllt die Aufmerksamkeitslücke zwischen den Arztbesuchen
  • Mit TmHi kann der Kardiologe zeitaufwendige Patienten mitbetreuen, wo sonst oft schwer Termine möglich sind
  • Hi-Patienten kommen nicht unnötig in die Praxis, sondern nur zur rechten Zeit
  • Mit TmHi behält der HA-Praxis die therapeutische Hoheit, Patientenstamm bleibt erhalten

 

Als TMZ-Arzt können Sie Aufgaben des Telemonitorings an die Tele-Nurses der HCSG delegieren. Die Tele-Nurses der HCSG sind Gesundheits- und Krankenpfleger mit spezieller Ausbildung im Telemonitoring von Menschen mit chronischer Herzinsuffizienz.

Indikationsstellung, Aufklärung, Überweisung und Entscheidung über Behandlungsmaßnahmen

Sie stellen die Indikation und überweisen den Patienten an das TMZ zum Telemonitoring zusammen mit den notwendigen Dokumenten:

  • Patientenbogen (Für hedy-TMZs können Sie dazu den hedy-Aufklärungs- und Aufnahmebogen nutzen. Der Aufklärungsbogen muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein (Arzt und Patient)
  • Arztbrief mit Informationen zu Einschlusskriterien und Medikamentenliste
  • Überweisungsschein (an TMZ) Für hedy-TMZs können Sie dazu den hedy-Aufklärungs- und Aufnahmebogen nutzen.

 

Sie behalten selbstverständlich die Therapie-Hoheit. Das TMZ informiert Sie bei Auffälligkeiten im Telemonitoring mit möglicher therapeutischer Relevanz. Sie brauchen sich nicht um die Technik kümmern, müssen keine Hardware kaufen und keine Software installieren.

Vor Beginn des Telemonitorings müssen folgende Bedingungen kumulativ erfüllt sein:

  • Es liegt eine Herzinsuffizienz nach NYHA II oder III vor
  • Die LV-Ejektionsfraktion ist derzeit oder war früher unter 40 %.
  • Der Patient ist im zurückliegenden Jahr wegen einer kardialen Dekompensation stationär behandelt worden oder ist Träger eines implantierten kardialen Aggregates (ICD, CRT-P oder CRT-D)
  • Die Herzinsuffizienz wird leitliniengerecht behandelt.
  • Es sind keine Faktoren erkennbar, die die Gewährleistung einer Übertragung der Monitoringdaten verhindern oder gefährden, oder die das Selbstmanagement des Patienten behindern würden.

Für den primär behandelnden Arzt (PBA) sind folgende Vergütungspositionen relevant:

EBM GOP 03325 (bzw. 04325 oder 13578):

Indikationsstellung, 65 Punkte je angefangene 5 Minuten, bis zu 3 x pro Krankheitsfall;
also bis zu 21,97 EUR pro Jahr.3

EBM GOP 03326 (bzw. 04326 oder 13579):

Zusatzpauschale bei Kommunikation mit dem TMZ, 128 Punkte je Behandlungsfall;
also bis zu 57,68 EUR pro Jahr.
(Bei bundeseinheitlichem Orientierungspunktwert von 11,2662 Cent)

Diese Vergütung erhalten Sie außerhalb der budgetierten morbiditätsbedingten Gesamtvergütung mit festen Preisen („extrabudgetär“).

Höchstpersönliche Leistungen sind solche, die der Arzt wegen ihrer Schwierigkeit, ihrer Gefährlichkeit für den Patienten oder wegen Unvorhersehbarkeit etwaiger Reaktionen unter Einsatz seiner spezifischen Fachkenntnis und Erfahrung höchstpersönlich erbringen muss. Dazu zählen jedenfalls das Stellen der Diagnose und die Indikationsstellung durch den PBA oder die Änderung der Medikation.

Zur Verbesserung der patientenseitigen Adhärenz fordert § 4 Abs. 1 Nr. 9 QSV eine Rückmeldung an den PBA, wenn die Übertragungsquote in zwei aufeinanderfolgenden Halbjahren geringer als 80 % war.

Häufige Fragen zu Start + Betrieb eines Telemedizinischen Zentrums (TMZ)

  • Geräteversorgung und -einweisung
  • werktägliches Monitoring und Überprüfung der Vitalparameter
  • Benachrichtigung des primär behandelnden Arztes bei erforderlichen Behandlungsmaßnahmen

Die Gründung eines Telemedizinischen Zentrums (TMZ) kann mit einem hohen technischen und organisatorischen Aufwand für das Telemonitoring verbunden sein.

Doch mit Hilfe unserer erprobten und zertifizierten Infrastruktur können wir Sie bestmöglich entlasten.

Mit uns können Sie in 6 Schritten TMZ werden. Unser Demofilm liefert einen detaillierten Überblick über das hedy Telemonitoring Programm und wie wir Sie bei Start und Betrieb Ihres TMZs umfassend unterstützen. 

Sie wählen das passende Leistungspaket für Ihre Praxis.

hedy ist spezifisch ausgelegt für die Unterstützung von vertragsärztlich tätigen Kardiologen zur Erbringung des kardiologischen Telemonitoring, das seit 1.1.2022 in die Regelversorgung aufgenommen wurde.

Mit diesem Programm unterstützen wir Sie als kardiologischen Leistungserbringer umfassend beim Aufbau und Betrieb Ihres TMZ.

Ihre Patienten profitieren von unserer langjährigen Erfahrung und einer erprobten technischen Infrastruktur.

Sie haben die Möglichkeit, eine extrabudgetäre Vergütung für Ihre Tätigkeit zu erhalten.

Außer einem Computer mit Internetzugang benötigen Sie keinerlei technische Ausstattung. Sie müssen auch keine Software installieren, da das hedy TMZ Portal browser-basiert ist. Damit müssen Sie sich um keinerlei technische Abläufe kümmern.

Mit hedy bekommen Sie eine Komplettlösung:

  • Lieferung aller Geräte an die Patienten
  • Anleitung der Patienten zur Benutzung der Geräte
  • Bereitstellung eines sicheren Datentransportsystems, das die tägliche Übertragung von aktuellen Daten der Geräte an das TMZ gewährleistet
  • Bereitstellung eines übersichtlichen Portals, das Ihnen allen Möglichkeiten des Zugriffs auf die Telemonitoringdaten bietet, telefonische Interaktionen mit dem Patienten dokumentiert, die Daten archiviert und die notwendigen Berichte erstellt
  • Bereitstellung einer sicheren zertifizierten IT-Infrastruktur

 

Darüber hinaus können Sie Aufgaben des Telemonitorings an die Tele-Nurses der HCSG delegieren. Die Tele-Nurses sind Gesundheits- und Krankenpfleger mit spezieller Ausbildung und Erfahrung im Telemonitoring von Menschen mit chronischer Herzinsuffizienz.

HCSG ist zertifiziert für die Entwicklung und den Betrieb von telemedizinischen Programmen.

Nur, wenn das TMZ mit dem PBA für den betreffenden Patienten ein intensiviertes Monitoring gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 10 QSV schriftlich vereinbart hat. In allen anderen Fällen muss die Sichtung der Warnmeldungen hinsichtlich eines möglichen Handlungsbedarfs erst am nächsten auf die Datenübertragung folgenden Werktag (Montag bis Freitag) erfolgen; siehe § 4 Abs. 1 Nr. 4 QSV.

Die von hedy verwendeten Geräte erfüllen alle Anforderungen der Qualitätssicherungsvereinbarung Telemonitoring Herzinsuffizienz (QS‑V TmHi):

  • Genauigkeit, CE-Kennzeichnung und Zweckbestimmung (§ 5 Abs. 3 Nr. 1 QS‑VTmHi)
  • Datenschutz, Kompatibilität, Datenabruf und Zusammenführung (§ 5 Abs. 3 Nr. 2 QS‑VTmHi)
  • Eignung für die tägliche vollständige Datenübertragung (§ 5 Abs. 3 Nr. 3 QS‑VTmHi)
  • Verwendung eines geeigneten EKG-Gerätes (§ 5 Abs. 3 Nr. 4 QS‑VTmHi)
  • Verwertbare Daten des externen EKG-Gerätes (§ 5 Abs. 3 Nr. 5 QS‑VTmHi)
  • Die Konformitätserklärung finden Sie hier: https://hedy.de/konform

Für das Telemedizinische Zentrum (TMZ) sind folgende Vergütungspositionen relevant:

EBM 40910:

Kostenpauschale für die Geräteausstattung, 1x im Behandlungsfall (1x im Quartal), also bis zu 272,00 EUR pro Jahr.

EBM GOP 13583:

Anleitung und Aufklärung, 95 Punkte 1x im Krankheitsfall (1x in 12 Monaten), also bis zu 10,70 EUR pro Jahr.

EBM GOP 13584:

Monitoring Implantate, 1100 Punkte 1x im Behandlungsfall (1x im Quartal);
also bis zu 495,71 EUR pro Jahr.

EBM GOP 13586:

Monitoring externe Geräte, 2100 Punkte 1x im Behandlungsfall (1x im Quartal);
also bis zu 946,36 EUR pro Jahr.

 

Diese Vergütung erhalten Sie außerhalb der budgetierten morbiditätsbedingten Gesamtvergütung mit festen Preisen („extrabudgetär“).

Höchstpersönliche Leistungen sind solche, die der Arzt wegen ihrer Schwierigkeit, ihrer Gefährlichkeit für den Patienten oder wegen Unvorhersehbarkeit etwaiger Reaktionen unter Einsatz seiner spezifischen Fachkenntnis und Erfahrung höchstpersönlich erbringen muss. Dazu zählen jedenfalls das Stellen der Diagnose und die Indikationsstellung durch den PBA oder die Änderung der Medikation.

Zur Verbesserung der patientenseitigen Adhärenz fordert § 4 Abs. 1 Nr. 9 QSV eine Rückmeldung an den PBA, wenn die Übertragungsquote in zwei aufeinanderfolgenden Halbjahren geringer als 80 % war.

Häufige Fragen zur Abrechnung von TmHi - Leistungen

Die Durchführung und Abrechnung des Telemonitorings erfordert eine Genehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung. Die Genehmigung ist von der KV zu erteilen, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Sie haben eine Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung.
  • Sie sind berechtigt zum Führen der Facharztbezeichnung „Innere Medizin und Kardiologie“ bzw. „Innere Medizin mit der Schwerpunktbezeichnung Kardiologie“ und haben eine Genehmigung gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung Rhythmusimplantat-Kontrolle.
  • Sie erfüllen die technischen Voraussetzungen gemäß Qualitätssicherungsvereinbarung. Mit hedy sind diese Voraussetzungen erfüllt (hedy.de/konform)
  • Für Ihren Antrag auf Abrechnungsgenehmigung bei der KV haben wir alle notwendigen Unterlagen für Sie vorbereitet.

Nein. Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 der Methodenrichtlinie werden für die Umsetzung des Telemonitorings entweder kardiale Aggregate oder externe Messgeräte verwendet.

Ja. Beim Telemonitoring mittels externer Messgeräte (GOP 13586) besteht kein Abrechnungsausschluss für die Funktionsanalyse von Implantaten (GOP 04413 bis 04416).

Das Telemonitoring mit externen Messgeräten (GOP 13586) kann vom TMZ erstmals für jenes Quartal abgerechnet werden, in dem eine Datenübertragung von den externen Messgeräten an das TMZ stattgefunden hat, auf deren Grundlage die Sichtung von Warnmeldungen durch das TMZ stattfinden kann. Denn die Übertragung der Daten und deren Analyse sind obligate Leistungsinhalte gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 2 und 3 der Methodenrichtlinie.

Ja. Die Indikation muss initial vom PBA gestellt werden. Wenn das TMZ die PBA-Funktion gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 der Methodenrichtlinie wahrnimmt, darf es diese Leistungserbringung auch abrechnen.

Nein. Der Abrechnungsausschluss bezieht sich auf denselben Behandlungsfall; dieser ist in § 21 Abs. 1 BMV-Ä definiert als „Behandlung desselben Versicherten durch dieselbe Arztpraxis in einem Kalendervierteljahr zu Lasten derselben Krankenkasse“.

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Häufige Fragen von Patienten, die mit hedy telemedizinisch betreut werden möchten

Ihr Arzt kann Ihnen hedy Telemonitoring verschreiben.

Schon bisher haben einzelne Krankenkassen das Telemonitoring im Rahmen von Selektivverträgen finanziert. Aufgrund der hervorragenden klinischen Ergebnisse gehört das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz seit 1.1.2022 zum ambulanten Leistungsangebot aller Krankenkassen. Wegen der hohen Wirksamkeit und der Vorteile für die Patienten wird Telemonitoring bei Herzinsuffizienz nun allen Patienten in ganz Deutschland einheitlich angeboten.

  • Sie haben eine mittlere oder schwere Herzinsuffizienz (NYHA-Stadium II oder III)
  • Die sogenannte Ejektionsfraktion ist / war unter 40 % (Ihr behandelnder Arzt kennt diesen Wert oder kann ihn bestimmen.)
  • Sie wurden wegen Ihrer Herzinsuffizienz in den letzten 12 Monaten im Krankenhaus behandelt
    oder
  • Sie haben einen Herz-Schrittmacher vom Typ ICD, CRT-P, CRT-D.

Machen Sie einen Termin bei Ihrem Arzt. Der Arzt bespricht alle mit Ihnen und bestätigt, dass Sie an hedy Telemonitoring teilnehmen können. Dazu füllt Ihr Arzt den beiliegenden Aufklärungsbogen aus und überweist Sie an ein TMZ. Anmeldung beim telemedizinischen Zentrum (TMZ) Schicken Sie die Unterlagen zusammen mit der Überweisung Ihres Arztes an das TMZ. Sie können unter den genehmigten TMZ frei wählen.

  • Körperwaage (Gewicht)
  • Sicheres Übertragungsgerät (Datenübertragung)
  • Blutdruck- und EKG-Messgerät
  • Tablet zur Erfassung des Gesundheitszustandes

 

Die Geräte werden frei Haus geliefert und sind ohne zusätzliche Software sofort einsetzbar. Sie müssen lediglich – wie jedes elektronische Gerät – an einer Steckdose angeschlossen sein.

 

  • Sie erhalten das hedy Telemonitoring-Geräteset
  • Sie werden in Ablauf, Nutzen und Benutzung der Geräte eingewiesen
  • Sie messen täglich Körpergewicht, Blutdruck, EKG und den Gesundheitszustand
  • Die Daten werden automatisch übertragen und überprüft
  • Im Falle von Grenzwertverletzungen werden Sie telefonisch kontaktiert
  • Der PBA wird informiert

Die Messung der Werte dauert nur wenige Minuten pro Tag. Die Geräte sind einfach zu bedienen, auch für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung. Es hat sich bewährt, eine eigene Routine zu entwickeln, wann die Werte gemessen werden. So wird die Messung in den eigenen Tagesablauf integriert und sichergestellt, dass keine Lücken entstehen.

In unserem Flyer können Sie alles noch einmal in Ruhe nachlesen.

Die Rückmeldung von Patienten, die ins hedy Telemonitoring-Programm aufgenommen wurden, sind fast ausschließlich positiv. Eine detaillierte Schilderung eines Patienten lesen Sie in unseren Newsbetrag.