Indikationsprüfung im Telemonitoring bei Herzinfuffizienz
Um die Abrechenbarkeit von Telemonitoring bei Herzinsuffizienz zu gewährleisten, müssen die Teilnahmevoraussetzungen der Patienten regelmäßig überprüft und für die KVen dokumentiert werden – das erfordert die Qualititätssicherungs-Vereinbarung (QS-V TmHi).
Was bedeutet zyklische Indikationsprüfung im TmHi?
Die Indikationsprüfung für Telemonitoring bei Herzinsuffizienz beinhaltet nicht nur die Beurteilung, ob der Einsatz dieser Technologie für den jeweiligen Patienten sinnvoll ist, sondern ob weiterhin die Voraussetzungen, wie sie seit dem G-BA-Beschluss gefordert sind, gültig sind. Hierbei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, wie zum Beispiel der Schweregrad der Herzinsuffizienz, das Vorliegen von Begleiterkrankungen, die Stabilität des Patienten und die Bereitschaft des Patienten zur Teilnahme am Telemonitoring-Programm. Die Indikationen, die für TmHi gegeben sein müssen können Sie in unserem FAQs und im Hintergrund nachlesen.
Wie hat die Indikationsprüfung zu erfolgen?
Die Indikation für Telemonitoring bei Herzinsuffizienz sollte immer individuell untersucht und festgelegt werden.
Ist ein Patient ins Telemonitoring aufgenommen worden, muss nach drei sowie 12 Monaten und anschließend weiterhin jährlich eine erneute Indikationsprüfung stattfinden, mit der die Übernahme dieser Leistung durch die gesetzlichen Krankenkassen gewährt bleibt.
Doch damit nicht genug. Erfolgt das Monitoring im Auftrag des Hausarztes bzw. Primär behandelnden Arzt (PBA), so sind diese Prüfungen von diesem durchzuführen und das TMZ einzubeziehen. Neben der Terminverfolgung ist also zusätzlich eine Kommunikation zwischen den beteiligten Ärzten gefordert.
Das klingt zunächst nach jeder Menge administrativer Arbeit. Im hedy Telemonitoring-Programm sind diese Anforderungen bereits berücksichtig, damit diese Aufgaben nicht nur effizient erledigt , sondern gleichzeitig auch sicher dokumentiert werden.
Terminverfolgung mit System
hedy überwacht die Prüfintervalle und Rückmeldungen. In den Aufgabenlisten werden automatisch die Erinnerungen an jeden relevanten Patienten eingetragen. Dabei erinnert hedy nicht nur das TMZ, sondern benachrichtigt auch aktiv den überweisenden PBA. Das schafft Sicherheit für die Abrechnung und sorgt für eine hohe Effizienz in Ihrer Praxis.
Sichere Dokumentation
Die Dokumentation der Indikationsprüfungen erfolgt in strukturierter Form. Nur so ist es möglich, dass dies integraler Bestandteil der automatisch bereitgestellten Quartalsberichten wird. Für das TMZ, für den PBA und zur Vorlage bei der KV.
Automatischer Informationsaustausch zwischen PBA und TMZ
Ist ein PBA involviert, erhält die Kommunikation zwischen TMZ und PBA einen großen Stellenwert. hedy informiert automatisch den PBA über Warnmeldungen oder Quartalsberichte. Damit entlastet hedy das Praxis-Team vom manuellen Versand der Berichte an den PBA und präsentiert die Leistung des TMZ gegenüber dem PBA.
Warum Telemonitoring?
Telemonitoring für chronische Herzinsuffizienz gibt den betroffenen Patienten eine große Sicherheit. Zu wissen, dass Vitalwerte täglich medizinisch geprüft werden – dies schafft das notwendige Vertrauen in die eigenen Aktivitäten und beugt einer akuten Intervention vor.
Der Gesetzgeber hat dies erkannt und ermöglicht seit 2022 das Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz in der Regelversorgung – zurzeit noch extrabudgetär.
Warum TmHi mit hedy?
Mit hedy unterstützt die HCSG kardiologische Praxen ein telemonitorisches Zentrum aufzubauen und ihre eigenen sowie fremde Patienten zu monitoren. Dabei ist hedy mehr als ein IT-Portal. hedy bietet über die nutzerfreundliche Anwendung hinaus umfangreiche und unterstützende Serviceleistungen, wie z.B. Gerätelogistik, Patientensupport durch Tele-Nurses und Support bei technischen Fragen. Alle Leistungen basieren auf dem Know-How aus über 16 Jahren Telemonitoring von -zig tausenden Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz.