Telemonitoring könnte mehr Patienten Vorteile bringen
Ein Telemonitoring habe bei ALLEN herzinsuffizienten Patienten klinisch relevante Vorteile, über die verschiedenen LVEV-Subgruppen hinweg. Das ist das Fazit der deutschen TIM-HF2-Studie.
„Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vom Dezember 2020, die telemedizinische Versorgung von herzinsuffizienten Patienten mit deutlich reduzierter linksventrikulärer Pumpfunktion in das ambulante Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenkassen mit aufzunehmen, sollte nach Meinung der Studienautorinnen und -autoren auf Patienten mit weniger eingeschränkter LVEF ausgeweitet werden“, so Dr. Fabian Kerwagen vom Deutschen Zentrum für Herzinsuffizienz Würzburg.
Denn auch herzinsuffiziente Patienten mit leicht reduzierter oder erhaltener Ejektionsfraktion werden seltener zum Notaufnahmefall und versterben weniger, wenn sie telemedizinisch betreut werden.
Dies geht aus der Studie, an der 1571 Patienten teilgenommen haben, die in den letzten 12 Monaten aufgrund einer Herzinsuffizienz stationär betreut werden mussten, eindeutig hervor.
Seit Aufnahme des TmHi in die Regelversorgung haben sich Mediziner und Fachleute dafür ausgesprochen, die Kriterien für die Aufnahme in die Regelversorgung auszuweiten. Schließlich gilt die Fernüberwachung von Vitalparametern als vielversprechende Strategie HI-Patienten bei Hinweisen auf eine Verschlechterung zeitnahe medizinische Hilfe angedeihen zu lassen.
Dr. Kerwagen – Erstautor der Studie – macht sich ebenfalls dafür stark: „Ausgerechnet für die beiden bisher von der telemedizinischen Versorgung ausgeschlossenen Krankheitsformen gibt es deutlich weniger evidenzbasierte Behandlungsformen als für die HFrEF.“ Dabei sei der Bedarf hier besonders hoch.
Wir bei der HCSG hoffen, dass Dr. Kerwagen mit den Studienergebnissen Gehör findet und die Kriterien zur Aufnahme in die TmHi rasch auf alle HI-Patientengruppen ausgeweitet werden.
Zu weiteren Vertiefung stellen wir Ihnen hier den Artikel zur Studie, veröffentlicht am 03. August 2o23 auf univadis.de, im Originalwortlaut zur Verfügung.
Herzinsuffizienz: Telemonitoring hat auch bei leicht reduzierter oder erhaltener Pumpfunktion klinische Vorteile
Fernmonitoring hilft, stationäre Behandlungen nicht nur bei stark reduzierter Ejaktionsfraktion zu vermeiden, sondern auch bei leicht verminderter oder erhaltener.
Kernbotschaften
Eine ambulante, ärztlich geleitete Fernüberwachung von Patientinnen und Patienten mit reduzierter linksventrikulärer Auswurffraktion vermindert das Risiko für stationäre Aufnahmen aus kardiovaskulärer Ursache und auch die Sterblichkeit. Dies gilt nicht nur für höhere, sondern auch für niedrigere NYHA-Schweregrade einer Herzinsuffizienz, wie eine prästratifizierte Sekundärauswertung der deutschen TIMHF2-Studie ergibt (Eur J Heart Fail).
Hintergrund
Circa 64 Millionen Menschen weltweit leiden an einer Herzinsuffizienz, circa 3 Millionen sind es in Deutschland (zit. n. [1]). Die Pharmakotherapie ist der Eckpfeiler der Behandlung bei Herzinsuffizienz. Zusätzlich erweist sich die Telemedizin, also die regelmäßige Fernüberwachung von Vitalparametern, als vielversprechende Strategie, indem sie bei Hinweisen auf eine Verschlechterung zeitnahe medizinische Reaktionen ermöglicht. Eine frühere Auswertung TIM HF2-Studie hatte bereits ergeben, dass ein regelmäßiges telemedizinisches Monitoring inklusive bedarfsangepassten persönlichen Gesprächen die durchschnittliche Zahl der Krankenhaustage aus kardiovaskulärer Ursache deutlich vermindert (2). Ziel einer aktuellen Sekundärauswertung der Studie war, dies für die verschiedenen Subgruppen der Herzinsuffizienz zu spezifizieren (3).
Design
- Studienform: prospektiv randomisierte, kontrollierte, unverblindete Studie an deutschen Kliniken und kardiologischen Schwerpunktpraxen
- Studienteilnehmer: 1571 Patientinnen (30 %) und Patienten (70 %) mit Herzinsuffizienz der NYHA-Klassen I bis IV, die im Zeitraum von 12 Monaten vor der Randomisierung wegen
- Herzinsuffizienz stationär behandelt worden waren
- Patientenmerkmale: linksventrikuläre Ejektionsfraktion (LVEF) 45 % oder niedriger (65 %), bei höherer LVEF (35%) erfolgte eine Therapie mit oralen Diruetika, Patienten mit depressiven Störungen waren ausgeschlossen
Randomisierung im Verhältnis 1 : 1 in eine Gruppe mit Standardbetreuung und eine zweite Gruppe mit telemedizinischem Monitoring rund um die Uhr und 1 Mal täglicher Übermittlung der Daten einer
- nichtinvasiven Messung der kapillaren Sauerstoffsättigung,
- des Blutdrucks,
- eines Dreikanal- EKGs und
- des Körpergewichts
Die erforderlichen Geräte wurden den Teilnehmern zur Verfügung gestellt.
Hauptergebnisse
- Von 1538 Teilnehmern mit vollständigen Daten hatten 53 % eine deutlich reduzierte Ejektionsfraktion (HFrEF; EF < 40 %), 15 % hatten eine LVEF zwischen von 41 bis 49 % (leichtgradig reduzierte Pumpfunktion (HFmrEF) und 32 % hatten eine Herzinsuffizienz mit erhaltener Pumpfunktion (HFpEF, EF > 50 %).
- In jeder dieser LVEF-Subkategorien wurde der primäre Endpunkt, die ungeplante stationäre Aufnahme und Tod, in der Telemedizingruppe seltener erreicht als im Vergleichsarm, allerdings waren die Unterschiede nicht immer statistisch signifikant.
- So betrug der Anteil der Krankenhaustage binnen 12 Monaten in der HFrEF-Gruppe 5,4 % bei telemedizinischer Betreuung und 7,6 % bei konventioneller Begleitung, eine Differenz von 28 % zugunsten des Telemonitorings (p = 0,029).
- In der HRmrEF-Gruppe lag der Anteil der Krankenhaustage innerhalb eines Jahres bei 3,3 % vs. 5,9 %, eine Reduktion um 15 % in der Telemedizingruppe (n.s.).
- Und bei Patienten mit erhaltener Ejektionsfraktion (HFpEF) betrug der Anteil der Krankenhaustage 4,7 % bei Telemonitoring vs. 5,4 % bei konventioneller Betreuung, eine Reduktion in der Telemonitoringgruppe um 7 % (n.s.).
- Die Sterblichkeit jeglicher Ursache und die kardiovaskuläre Mortalität lagen bei Patienten aller LVEF-Subkategorien bei Fernüberwachung unter denen der Subgruppen mit Standardbetreuung (Reduktionen von 26-40 %).
Klinische Bedeutung
Ein Telemonitoring habe bei allen herzinsuffizienten Patienten klinisch relevante Vorteile, über die verschiedenen LVEF-Subgruppen hinweg, ist das Fazit der Studie.
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vom Dezember 2020, die telemedizinische Versorgung von herzinsuffizienten Patienten mit deutlich reduzierter linksventrikulärer Pumpfunktion in das ambulante Leistungsangebot der gesetzlichen Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenkassen mit auf zunehmen, sollte nach Meinung der Studienautorinnen und -autoren auf Patienten mit weniger eingeschränkter LVEF ausgeweitet werden, so Dr. Fabian Kerwagen vom Deutschen Zentrum für Herzinsuffizienz Würzburg
(1). Kerwagen ist Erstautor der Studie. „Ausgerechnet für die beiden bisher von der telemedizinischen Versorgung ausgeschlossenen Krankheitsformen gibt es deutlich weniger evidenzbasierte Behandlungsmöglichkeiten als für die HFrEF.“ Dabei ist der Bedarf hier besonders hoch.
Finanzierung: Deutsches Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft
Quelle: Univadis.de – Studien – kurz&knapp am 03.08.2023