Rahmenwerk für das hedy Kunden-Empfehlungsprogramm

Zweck und Zielsetzung

Das Empfehlungsprogramm zielt darauf ab, die Reichweite unseres Unternehmens im Ärztenetzwerk – insbesondere unter kardiologischen Praxen – zu erweitern, indem qualitativ hochwertige Empfehlungen aus vertrauenswürdigen, persönlichen Quellen generiert werden. Auf diese Weise soll die Conversion Rate (CVR) auf Vertragsabschlüsse durch persönliches Vertrauen und weitergegebene Erfahrungen gesteigert werden. Um dieses Wachstum zu fördern, sollen Ärzte durch gezielte Anreize motiviert werden, Kolleginnen und Kollegen auf unser Angebot aufmerksam zu machen.

Funktionsweise des Empfehlungsprogramms

2.1. Empfehlungsprozess:

Ein bereits bei uns als Kunde registrierter Arzt (im Folgenden „Empfehlungsgeber“) kann einen anderen Arzt (im Folgenden „Empfohlener“), vornehmlich einen Kardiologen, vorschlagen, der an Telemonitoring interessiert sein könnte. Die Empfehlung erfolgt durch eine direkte, persönliche Vorstellung oder einen sogenanntes „door-opener“, bei dem der Empfehlungsgeber den Empfohlenen kontaktiert (z. B. per E-Mail, Telefon oder WhatsApp), um unser Produkt zu empfehlen und zu erläutern. Alternativ kann der Empfehlungsgeber auch unser Sales-Team autorisieren, im Namen des Empfehlungsgebers den Erstkontakt vorzunehmen.

2.2. Voraussetzungen für eine gültige Empfehlung:

a) Der Empfohlene muss eindeutiges und seriöses Interesse an hedy Telemonitoring zeigen und binnen sechs Monaten nach der Empfehlung Kunde der Health Care Systems GmbH (HCSG) werden.

b) Die Empfehlung gilt als erfolgreich, sobald der Empfohlene mindestens zehn Patienten über unser System eingeschrieben hat.

c) Ein bloßer Hinweis auf potenzielle Interessenten ohne erkennbaren Nutzen für den Sales-Prozess stellt keine gültige Empfehlung dar.

2.3. Ablauf der Vergütung:

Sobald der die vorstehenden Bedingungen erfüllende Empfohlene innerhalb von sechs Monaten Kunde wird und mindestens zehn Patienten über unser System eingeschrieben hat, erhält der Empfehlungsgeber eine Gutschrift in Höhe von 450 €. Diese Gutschrift wird anschließend auf sein Konto überwiesen.

2.4. Mehrfache Empfehlungen:

Ein Empfehlungsgeber kann mehrere Empfehlungen abgeben. Jede erfolgreich abgeschlossene Empfehlung wird dabei gemäß den oben genannten Kriterien separat vergütet.

Rechtliche Rahmenbedingungen

3.1. Datenschutz und Vertraulichkeit:

Der Empfehlungsgeber ist verpflichtet, alle geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten und sicherzustellen, dass der Empfohlene der Weitergabe seiner Kontaktdaten an unser Sales-Team zugestimmt hat. Sämtliche personenbezogenen Daten werden in Übereinstimmung mit den jeweils gültigen Datenschutzgesetzen verarbeitet.

3.2. Missbrauch und Sanktionen:

Stellt sich ein Missbrauch des Empfehlungsprogramms heraus (z. B. durch ungültige Empfehlungen oder Falschangaben), behalten wir uns vor, den Empfehlungsgeber von weiteren Vergütungen auszuschließen und bereits gewährte Gutschriften zurückzufordern.

3.3. Haftungsausschluss:

Die HCSG übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Schäden, die aus der Teilnahme am Empfehlungsprogramm entstehen könnten. Die Teilnahme ist freiwillig, und die Vergütung ist eine freiwillige Leistung des Unternehmens, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Schlussbestimmungen

Wir behalten uns vor, das Empfehlungsprogramm jederzeit zu ändern oder einzustellen. Änderungen werden den Teilnehmern rechtzeitig mitgeteilt und gelten für alle zukünftigen Empfehlungen ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe.