G-BA-Beschluss:
Telemonitoring in der vertragsärztlichen Regelversorgung
Was legt der G-BA-Beschluss zum Telemonitoring von Herzinsuffizienz-Patienten fest?
In der Vergangenheit war Telemedizin in Deutschland nur im Rahmen von Forschungsprojekten oder Selektivverträgen möglich. Im Dezember 2020 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entschieden, dass Patienten mit einer Herzinsuffizienz in der Regelversorgung telemedizinisch betreut werden können. Am 15. Dezember 2021 hat der Erweiterte Bewertungsausschuss den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) dementsprechend geändert und entsprechende Gebührenordnungspositionen beschlossen.
Für welche Patienten ist das Programm vorgesehen?
Die Kriterien, welche Patienten in dem Programm betreut werden können, sind klar definiert. Grundsätzlich steht es allen Herzinsuffizienz-Patienten offen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Es liegt das NYHA-II- oder NYHA-III-Stadium vor.
- Die Ejektionsfraktion liegt unter 40 %.
- Stationärer Aufenthalt wegen kardialer Dekompensation in den vergangenen 12 Monaten oder Träger eines implantierten kardialen Aggregats (ICD, CRT-D, CRT-P).
Zudem müssen die Patienten vor der Teilnahme leitliniengerecht behandelt worden und zur Teilnahme bereit sein.
Welche Daten werden überwacht?
Beim Monitoring mit externen Geräten werden folgende Daten erfasst:
- Körpergewicht
- Elektrische Herzaktion
- Blutdruck
- Vom Patienten selbst erhobene Informationen zur subjektiven Einschätzung seines allgemeinen Gesundheitszustandes
Diese Daten werden täglich beim Patienten erfasst und an das TMZ übertragen, um bei Abweichungen frühzeitig reagieren zu können.
Technische Ausstattung
Für die Umsetzung des Telemonitorings sind gemäß Qualitätssicherungsvereinbarung entweder kardiale implantierbare Aggregate oder externe Geräte zu verwenden. Für das Monitoring mit externen Geräten ist folgende Technik einzusetzen:
- Personenwaage
- EKG-Gerät (mit CE-Kennzeichnung als Medizinprodukt)
- Blutdruckmessgerät (mit CE-Kennzeichnung als Medizinprodukt)
- Gerät zur Erfassung der vom Patienten selbst erhobenen Informationen zur subjektiven Einschätzung seines allgemeinen Gesundheitszustandes
- Gerät zur Übermittlung der Daten an das TMZ
Folgende Anforderungen sind zu erfüllen
Für die Umsetzung des Telemonitorings sind gemäß Qualitätssicherungsvereinbarung entweder kardiale implantierbare Aggregate oder externe Geräte zu verwenden. Für das Monitoring mit externen Geräten ist folgende Technik einzusetzen:
- Personenwaage: Genauigkeit und Zweckbestimmung (§ 5 Abs. 3 Nr. 1 QS-V TmHi)
- EKG- und Blutdruckmessgerät: CE-Kennzeichnung und Zweckbestimmung als Medizinprodukt (§ 5 Abs. 3 Nr. 1 QS-V TmHi)
- Verwendung eines geeigneten EKG-Gerätes (§ 5 Abs. 3 Nr. 4 QS-V TmHi)
- Verwertbare Daten des externen EKG-Gerätes (§ 5 Abs. 3 Nr. 5 QS-V TmHi)
- Eignung für die tägliche vollständige Datenübertragung (§ 5 Abs. 3 Nr. 3 QS-V TmHi)
- Datenschutz, Kompatibilität, Datenabruf und Zusammenführung der Messdaten (§ 5 Abs. 3 Nr. 2 QS-V TmHi)
- Auswertung der übertragenen Daten im TMZ (§ 5 Abs. 3 Nr. 6 QS-V TmHi)
Die wesentlichen Elemente des Programms
Der Primär Behandelnde Arzt (PBA) stellt die Indikation. Der PBA ist in der Regel der jeweilige Hausarzt oder Kardiologe; er überweist den Patienten an das Telemedizinische Zentrum (TMZ) zur Mitbehandlung. Ein TMZ kann natürlich auch „eigene“ Patienten monitoren.
Das Monitoring selbst wird vom TMZ durchgeführt. Dabei muss es sich um einen, nach § 95 SGB V zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Arzt, ein zugelassenes medizinisches Versorgungszentrum, einen ermächtigten Arzt oder eine ermächtigte Einrichtung handeln. Das TMZ ist verantwortlich für den Versand der erforderlichen Geräte, das Monitoring der Daten, das Erkennen von Warnmeldungen beim Patienten und die Reaktion auf diese Alarme in Zusammenarbeit mit dem PBA.
Zusammenarbeit von PBA und TMZ
Der PBA stellt die Indikation und klärt den Patienten auf. Im Anschluss sendet das TMZ die erforderlichen Geräte an diesen Patienten, weist ihn in deren Nutzung ein und überwacht von nun an fortlaufend alle erforderlichen Daten. Das TMZ sichtet die Daten werktäglich (Montag bis Freitag) und benachrichtigt den PBA bei Warnmeldungen am Tag der Sichtung über den möglichen ärztlichen Handlungsbedarf. Der PBA bestätigt spätestens innerhalb von 48 Stunden seine Kenntnisnahme an das TMZ und informiert das TMZ über die veranlassten Maßnahmen. Das TMZ dokumentiert fortlaufend alle relevanten Daten und stellt diese regelmäßig zur Verfügung.
Wissenschaftlicher Nachweis des Nutzens
Zahlreiche wissenschaftliche Studien konnten in den vergangenen Jahren den Nutzen eines solchen Telemonitorings nachweisen. Damit gelingt es nicht nur, die Mortalität sowie die Zahl der Krankenhausaufenthalte zu reduzieren, sondern gleichzeitig auch die Lebensqualität der Patienten zu verbessern. Darüber hinaus wurde auch ein gesundheitsökonomischer Nutzen nachgewiesen.
Wissenschaftlicher Hintergrund
Unser Programm hedy Telemonitoring beruht auf den jüngsten medizinisch-wissenschaftlichen Leitlinien. Es wurde von führenden Experten auf den Gebieten Herzinsuffizienz, Telecoaching und Telemonitoring entwickelt. Durch Programme wie hedy Telemonitoring lassen sich nachweislich Mortalität und Krankenhausaufenthalte reduzieren, während sie gleichzeitig die Lebensqualität von Patienten mit fortgeschrittener Herzinsuffizienz verbessern.
Studiendaten zeigen, dass Menschen mit einer fortgeschrittenen Herzschwäche, also im Stadium NYHA II oder III, von dieser Form der telemedizinischen Betreuung profitieren.
So zeigen die Ergebnisse des jüngsten COCHRANE-Studienüberblicks, dass sowohl Telemonitioring als auch strukturierte telefonische Unterstützung die Lebensqualität der Betroffenen verbesserten.
Laut der European Society of Cardiology profitieren Patienten mit Herzinsuffizienz von regelmäßiger Nachbeobachtung und Überwachung, um die Sicherheit und optimale Dosierung von Medikamenten zu gewährleisten und die Entwicklung von Komplikationen oder eine Krankheitsprogression festzustellen, die möglicherweise eine Änderung des Behandlungsplans erfordern.
Mit TIM-HF2 und IN-TIME konnten in letzter Zeit gleich zwei randomisierte kontrollierte Studien (RCTs) die Effekte des Telemonitorings auf die Mortalität eindrücklich bestätigen. Zudem liegen mehrere Real World Evidence Untersuchungen vor oder erscheinen in Kürze, die den Mortalitätseffekt bestätigen.
Aus diesem Grund bietet hedy Telemonitoring die Fernüberwachung von Anzeichen und Symptomen von Herzinsuffizienz. Dies ermöglicht ein selbstbestimmtes und selbstverwaltetes Leben, auch wenn dies durch Herzinsuffizienz stark beeinträchtigt ist.